VdK Betreuungsverein Fulda
Verein für Selbstbestimmung und Betreuung Osthessen
Wir suchen Unterstützung! Informieren Sie sich hier über alle Möglichkeiten einer ehrenamtlichen Tätigkeit beim VdK.
Wenn Sie uns gerne mit einer Spende unterstützen möchten oder eine Beratung dazu wünschen, helfen wir Ihnen hier gerne weiter.
In unsere Downloadbereich finden Sie unseren aktuellen Flyer und alle weiteren wichtigen Dokumente zum herunterladen.
Save the date: Die Mitgliederversammlung des VdK-Betreuungsvereines findet am Freitag, den 25. Oktober 2024 um 14.00 Uhr im Cafe BuntWerk statt.
Übernahme von gesetzlichen Betreuungen durch Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter.
Telefonische und persönliche Beratung von Betroffenen, Angehörigen und amtlich bestellten Betreuern, sowie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Durchführung von Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen für ehrenamtlicher Betreuer
Informations- und Themenbezogene Veranstaltungen über Vorsorgemöglichkeiten und Betreuungsrecht.
Unser aktueller Flyer „Betreuung statt Entmündigung“ zum Download.
Informieren Sie sich hier über aktuelle Termine, Vorträge und Schulungen.
Hier finden Sie die aktuellen Jobangebote des Betreuungsvereins im Überblick.
Wie werde ich ehrenamtlicher Betreuer?
Melden Sie sich bei uns und besuchen Sie eine Schulung nach dem Hessischen Curriculum für ehrenamtliche Betreuer.
Wer unterstützt mich als ehrenamtliche Betreuer?
Familienangehörige als ehrenamtliche Betreuer oder ehrenamtliche Fremdbetreuer können sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Wir bieten individuelle Gespräche, Unterstützung und Weiterbildungen an.
Ist eine Vorsorgevollmacht wichtig?
Wenn der Fall einer Einwilligungsunfähigkeit eintritt und ich habe keine Vorsorgevollmacht wird eine rechtliche Betreuung eingerichtet.
Gibt es Vorlagen?
In der Broschüre Betreuungsrecht finden Sie Vorlagen oder Sie wenden sich während der Geschäftszeiten an uns.
Muss ich eine Patientenverfügung haben?
Wenn Sie keine Patientenverfügung verfasst haben, muss Ihr Bevollmächtigter oder Betreuer im Falle der Einwilligungsunfähigkeit entscheiden.Mit einer Patientenverfügung haben Sie Ihren Willen für einem eintretenden Notfall festgelegt.
Wann wähle ich eine Betreuungsverfügung?
Wenn ich keine Person des Vertrauen für eine Vorsorgevollmacht habe, hinterlege ich beim Gericht eine Betreuungsverfügung. Formulare finden Sie im Betreuungsrecht.
Wenden Sie sich einfach mal an uns. In einem Gespräch erläutern wir Ihnen gerne die Möglichkeiten.
Telefonische Beratung: 0661 – 9 01 97 03