VdK Betreuungsverein Fulda

Verein für Selbstbestimmung und Betreuung Osthessen

Ehrenamt

Wir suchen Unterstützung! Informieren Sie sich hier über alle Möglichkeiten einer ehrenamtlichen Tätigkeit beim VdK.

Spenden

Wenn Sie uns gerne mit einer Spende unterstützen möchten oder eine Beratung dazu wünschen, helfen wir Ihnen hier gerne weiter.

Downloads

In unsere Downloadbereich finden Sie unseren aktuellen Flyer und alle weiteren wichtigen Dokumente zum herunterladen.

Was wir machen

Betreuung

Übernahme von gesetzlichen Betreuungen durch Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter.

Beratung

Telefonische und persönliche Beratung von Betroffenen, Angehörigen und amtlich bestellten Betreuern, sowie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Schulung

Durchführung von Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen für ehrenamtlicher Betreuer

Veranstaltungen

Informations- und Themenbezogene Veranstaltungen über Vorsorgemöglichkeiten und Betreuungsrecht.

Aktuelles

Unser Flyer zum Hessentag 2026

Betreuung Betrifft! – Tag der ehrenamtlichen Betreuung

Weitere Informationen

Download Flyer

Unser aktueller Flyer „Betreuung statt Entmündigung“ zum Download.

Aktuelle Termine

Informieren Sie sich hier über aktuelle Termine, Vorträge und Schulungen.

Jobangebote

Hier finden Sie die aktuellen Jobangebote des Betreuungsvereins im Überblick.

Fragen und Antworten

Melden Sie sich bei uns und besuchen Sie eine Schulung nach dem Hessischen Curriculum für ehrenamtliche Betreuer.

Familienangehörige als ehrenamtliche Betreuer oder ehrenamtliche Fremdbetreuer können sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Wir bieten individuelle Gespräche, Unterstützung und Weiterbildungen an.

Wenn der Fall einer Einwilligungsunfähigkeit eintritt und ich habe keine Vorsorgevollmacht wird eine rechtliche Betreuung eingerichtet.

In der Broschüre Betreuungsrecht finden Sie Vorlagen oder Sie wenden sich während der Geschäftszeiten an uns.

Wenn Sie keine Patientenverfügung verfasst haben, muss Ihr Bevollmächtigter oder Betreuer im Falle der Einwilligungsunfähigkeit entscheiden.Mit einer Patientenverfügung haben Sie Ihren Willen für einem eintretenden Notfall festgelegt.

Wenn ich keine Person des Vertrauen für eine Vorsorgevollmacht habe, hinterlege ich beim Gericht eine Betreuungsverfügung. Formulare finden Sie im Betreuungsrecht.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Wenden Sie sich einfach mal an uns. In einem Gespräch erläutern wir Ihnen gerne die Möglichkeiten.

Telefonische Beratung: 0661 – 9 01 97 03